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Tücken bei Frankenkrediten

Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob Zusagen verbindlich waren oder nicht.

Dornbirn (VN) Im Zusammenhang mit den gerade in Vorarlberg sehr häufigen Fremdwährungskrediten ortet der Dornbirner Rechtsanwalt Dr. Stefan Denifl eine Rechtslücke in den Beziehungen zwischen dem Staat und den Banken. „Diese besteht darin, dass der Bundesgesetzgeber keine klaren Verhältnisse geschaffen hat, wie die Banken mit neuen bzw. auch bestehenden Kreditverhältnissen umgehen müssen und ob bzw. wie sie bereits vereinbarte Kreditbedingungen verändern dürfen", erklärt Denifl im Gespräch mit den „VN". Daher sei bei Streitigkeiten zwischen Kreditnehmern und den Banken ein Rechtsanwalt gezwungen, die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes und des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches heranzuziehen.
Laut Denifl treten derzeit auch sehr oft Fälle auf, wo seitens einer Bank dem Kunden teilweise schriftlich, oftmals auch mündlich, die Zusage gemacht wurde, dass er einen

Fremdwährungskredit aufnehmen kann.
Obwohl die Finanzmarktaufsicht eine Empfehlung abgegeben hat, keine Fremdwährungskredite mehr zu vergeben, können diese seitens der Banken bei entsprechender vorhandener Bonität den Kunden nach wie vor zugeteilt werden.
Darauf hat gegenüber den „VN" der Gouverneur der Oesterreichischen Nationalbank, Ewald Nowotny, hingewiesen.
Nicht einseitig erhöhen
„Sollte daher die Bank trotz mündlicher oder schriftlicher Bestätigung die Kreditvergabe ganz bzw. in einer Fremdwährung verweigern, dann ist im Detail zu prüfen, ob die Zusage verbindlich war oder nicht", so der Anwalt.
Denifl weiter: „War die Zusage tatsächlich verbindlich, dann sind auch die gesamten Bedingungen der Kreditvereinbarungen aufrecht zu erhalten und die Banken dürfen nicht, wie das derzeit öfter geschieht, die Kreditvereinbarung zu ihren Gunsten mit höheren Aufschlägen oder höheren Refinanzierungskosten ausgleichen."
Denn: Gerade der Staat sollte darauf achten, dass er die Vergabe von Kapital und die Übernahme von Haftungen

für die Banken mit der Bedingung verknüpft, dass nicht zu Lasten der Kunden Kreditbedingungen verschlechtert werden. Das würde nicht nur zu einer weiteren Belastung der Bürger führen, sondern hätte in weiterer Folge auch volkswirtschaftliche Auswirkungen, etwa auf die Bauwirtschaft.
Prüfen, ob Bank haftet
Gesetzlich müssten laut Denifl auch Überlegungen von Banken verhindert werden, dass bei Krediten sogenannte „Verwaltungsgebühren" neu dazugeschlagen oder Zwangskonvertierungen z. B. von Franken in Euro durchgeführt werden. Ansonsten müsste der Kreditnehmer gerichtlich überprüfen lassen, inwiefern neue Verwaltungsgebühren oder Zwangskonvertierungen vom Kreditvertrag im Einzelfall überhaupt gedeckt sind.
Wenn Wertpapiere als Tilgungsträger verwendet werden, kann sowohl der Verlust bei Aktien
fonds als auch der Kursverlust bei Anleihen dazu

führen, dass der Kunde der Bank zusätzliche Sicherheiten erbringen oder Nachzahlungen leisten muss.
„Auch in diesem Fall sollte der Kunde zuerst überprüfen, ob nicht vielmehr die Bank für den Wertverlust auf Grund mangelnder aufklärender Beratung selbst haftet", so Denifl

ERNEST F. ENZELSBERGER

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Quelle: VN vom 16.11.08

 

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