Versicherungsagentur Kurt Macek GmbH
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Das Fremdwährungsdesaster

Dass Banken nun versu­chen, das „Fremd­ währungsdesaster“ zu ihren Gunsten auszulegen, liegt aus pekuniären Gründen auf der Hand.

Wie schon Jean­Baptiste Colbert treffend for­muliert hat, besteht die Kunst der Öffentlichkeitsarbeit da­rin, „von der gerupften Gans möglichst viele Federn mit möglichst wenig Geschrei zu bekommen".
Die Unerreichbarkeit des Begehrens darf aber nicht als Entschuldigung dienen, das Mögliche nicht einmal ver­sucht zu haben - die Banken versuchen es einfach.
Kredittilgungsvarianten. Das Problem der Fremdwährungs­kredite ist jedoch viel tief­greifender: Die Mehrzahl der in Österreich so beliebten Fremdwährungskredite (FW­Kredite) ist konstruktionsbe­dingt endfällig gestaltet: Wäh­rend der Laufzeit werden nur die Zinsen bezahlt. Die Aus­haftung bleibt indes unverän­dert, der Kredit wird nicht - wie sonst - ratenweise getilgt. Stattdessen wird gleichzeitig ein qualifiziertes Ansparpro­dukt (Tilgungsträger) aufge­baut, mit dessen Erlös die Kre­dittilgung zum Fälligkeitstag erfolgt. In manchen Regionen Österreichs macht diese Kre­ditform mehr als ein Drittel, in Vorarlberg bzw. West­österreich mehr als die Hälf­te aller Ausleihungen privater Haushalte aus.
Für Banken und Finanz­dienstleister war dies inso­ferne bis dato ein Gewinn, da sie an Gebühren und Provi­sionen bei gleichzeitigen Spe­kulationen erhebliche Ge­winne einfuhren. Die Ver­mittlung des FW-Kredites (Provision Nummer eins), verbunden mit Tilgungsträ­gern wie Lebensversicherun­gen (Provision Nummer zwei) und Wertpapierdepot (Provi­sion Nummer drei) waren für die Banken ein Riesenge­schäft. Dazu kommt, dass die einzelnen Tilgungsträger pe­riodisch ausgewechselt wur­den, wodurch der Provisions­kreislauf von vorne begann.
Wenn die vom Tilgungs­träger dem Anleger zur Ab­stattung des Kredites zuflie­ßende Ausschüttung hinter den ursprünglichen Erwar­tungen zurückbleibt, kann dies unterschiedliche Ursa­chen haben. Man unterschei­det die Fälle, in denen als Til­gungsträger in einen Invest­mentfonds investiert wird, eine ungünstige Entwicklung des Wertes des Fondsvermö­gens aber dazu führt, dass der Kreditnehmer bei Veräuße­rung der Fondsanteile nicht jenen Betrag erhält, mit dem er anfangs gerechnet hat (oder der ihm beratungsweise zu­gesagt wurde) - dabei handelt es sich um ein vertragsendo-

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genes Risiko.
Wenn jedoch in einem an­deren Fall der Anbieter des Tilgungsträgers einen Teil des vom Anleger geleiteten Kapi­tals nicht vertragsgemäß in­vestiert, sondern für „andere Zwecke verwendet", liegt ein vertragsexogenes Risiko vor. Grundsätzlich muss das In­vestment in den Tilgungsträ­ger kreditvertragskompatibel sein. Betragen die Kreditzin­sen acht Prozent, die Verzin­sung des Anlageproduktes aber nur sechs Prozent, ist diese Vertragskompatibilität nicht mehr gegeben und das gesamte Konstrukt zum Scheitern verurteilt.
Eine Bank oder einen Fi­nanzdienstleister trifft dem­nach im Rahmen der Beratung bei Abschluß eines FW-Kre­ditvertrages eine besondere Sorgfaltsverpflichtung. Bezie­hungsweise ist ein strengerer Haftungs- und Verschuld­ensmaßstab nach § 1299 ABGB (Sachverständigenhaftung) einzubeziehen. Die allgemei­nen „Freizeichnungsklauseln" bzw. „Ermächtigungsklauseln" in den einzelnen Kreditver­trägen verstoßen großteils ge­gen gemeinschaftsrechtliche Konsumentenschutzbestim­mungen und sind demnach bei entsprechender Einzelfall­betrachtung nichtig. Zudem zwingen die Transparenzge­bote des Konsumentenschutz­gesetzes, im Vornherein alle erdenklichen Risken aufzu­zeigen.

Refinanzierungsszenarien.
Das FW-Kreditproblem ist einzig und allein der Banken­sphäre zuzuordnen, da nahe­zu alle Banken, vor allem bei Schweizer Franken-Krediten, so vorgegangen sind:
● Die Bank vergibt an den Kunden langfristige Kredite.
● Die Banken beschaffen sich die Frankenbeträge bei SNB oder UBS, wobei das Refi­nanz ierungsszenario gegen­über den Schweizer Banken nicht abgesichert war, da man sich aus Gründen der „Ge­winnoptimierung" nur kurz­fristig selbst gebunden hat.
● Die Liquidität wird nun in­soferne teuer, als SNB und UBS mangels Vertrauen in die österreichischen Banken Zinsen und Aufschläge ver­teuert haben (Geldknapp­heit), wodurch die Banken versuchen, in bestehende Verträge mit den Kunden ein­zugreifen.
Dies ist der eigentliche Skandal an der Geschichte, weil das FW-Problem deshalb entstanden ist, da es aufgrund der vertraglichen Situation zu Gewinneinbrüchen und zu­sätzlichen Kosten der heimi­schen Banken kommt.
Frankenkonvertierungen.
FW-Kreditkunden sehen sich einem großen Druck seitens der Banken ausgesetzt, da vie­le Institute angesichts der an­gespannten Marktsituation eine Konvertierung des lau­fenden Kredites in Euro, eine vorzeitige Kreditrückzahlung, die Leistung von Liquiditäts­aufschlägen oder weitere Si­cherheiten verlangen.
Fest steht, dass eine einsei­tige Änderung der vertragli­chen Konditionen grundsätz­lich nicht zulässig ist - außer eine solche Änderungs­bestimmung ist ausdrücklich vereinbart worden. Selbst wenn eine Änderungsmög-l­ichkeit vereinbart wurde, ist ihre Rechtmäßigkeit (laut Konsumentenschutzbestim­mungen) zu hinterfragen.
Es gibt keine Pauschallö­sungen, jede Finanzierung ist gesondert zu prüfen. Die Ban­ken versuchen nunmehr, das ihnen zuzurechnende Kos­tenproblem auf den Endkun­den abzuwälzen.

Wodicka
Plankenauer

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