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Das Fremdwährungsdesaster
Dass Banken nun versuchen, das „Fremd währungsdesaster“ zu ihren Gunsten auszulegen, liegt aus pekuniären Gründen auf der Hand.
Wie schon JeanBaptiste Colbert treffend formuliert hat, besteht die Kunst der Öffentlichkeitsarbeit darin, „von der gerupften Gans möglichst viele Federn mit möglichst wenig Geschrei zu bekommen".
Die Unerreichbarkeit des Begehrens darf aber nicht als Entschuldigung dienen, das Mögliche nicht einmal versucht zu haben - die Banken versuchen es einfach.
Kredittilgungsvarianten. Das Problem der Fremdwährungskredite ist jedoch viel tiefgreifender: Die Mehrzahl der in Österreich so beliebten Fremdwährungskredite (FWKredite) ist konstruktionsbedingt endfällig gestaltet: Während der Laufzeit werden nur die Zinsen bezahlt. Die Aushaftung bleibt indes unverändert, der Kredit wird nicht - wie sonst - ratenweise getilgt. Stattdessen wird gleichzeitig ein qualifiziertes Ansparprodukt (Tilgungsträger) aufgebaut, mit dessen Erlös die Kredittilgung zum Fälligkeitstag erfolgt. In manchen Regionen Österreichs macht diese Kreditform mehr als ein Drittel, in Vorarlberg bzw. Westösterreich mehr als die Hälfte aller Ausleihungen privater Haushalte aus.
Für Banken und Finanzdienstleister war dies insoferne bis dato ein Gewinn, da sie an Gebühren und Provisionen bei gleichzeitigen Spekulationen erhebliche Gewinne einfuhren. Die Vermittlung des FW-Kredites (Provision Nummer eins), verbunden mit Tilgungsträgern wie Lebensversicherungen (Provision Nummer zwei) und Wertpapierdepot (Provision Nummer drei) waren für die Banken ein Riesengeschäft. Dazu kommt, dass die einzelnen Tilgungsträger periodisch ausgewechselt wurden, wodurch der Provisionskreislauf von vorne begann.
Wenn die vom Tilgungsträger dem Anleger zur Abstattung des Kredites zufließende Ausschüttung hinter den ursprünglichen Erwartungen zurückbleibt, kann dies unterschiedliche Ursachen haben. Man unterscheidet die Fälle, in denen als Tilgungsträger in einen Investmentfonds investiert wird, eine ungünstige Entwicklung des Wertes des Fondsvermögens aber dazu führt, dass der Kreditnehmer bei Veräußerung der Fondsanteile nicht jenen Betrag erhält, mit dem er anfangs gerechnet hat (oder der ihm beratungsweise zugesagt wurde) - dabei handelt es sich um ein vertragsendo-
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genes Risiko.
Wenn jedoch in einem anderen Fall der Anbieter des Tilgungsträgers einen Teil des vom Anleger geleiteten Kapitals nicht vertragsgemäß investiert, sondern für „andere Zwecke verwendet", liegt ein vertragsexogenes Risiko vor. Grundsätzlich muss das Investment in den Tilgungsträger kreditvertragskompatibel sein. Betragen die Kreditzinsen acht Prozent, die Verzinsung des Anlageproduktes aber nur sechs Prozent, ist diese Vertragskompatibilität nicht mehr gegeben und das gesamte Konstrukt zum Scheitern verurteilt.
Eine Bank oder einen Finanzdienstleister trifft demnach im Rahmen der Beratung bei Abschluß eines FW-Kreditvertrages eine besondere Sorgfaltsverpflichtung. Beziehungsweise ist ein strengerer Haftungs- und Verschuldensmaßstab nach § 1299 ABGB (Sachverständigenhaftung) einzubeziehen. Die allgemeinen „Freizeichnungsklauseln" bzw. „Ermächtigungsklauseln" in den einzelnen Kreditverträgen verstoßen großteils gegen gemeinschaftsrechtliche Konsumentenschutzbestimmungen und sind demnach bei entsprechender Einzelfallbetrachtung nichtig. Zudem zwingen die Transparenzgebote des Konsumentenschutzgesetzes, im Vornherein alle erdenklichen Risken aufzuzeigen.
Refinanzierungsszenarien.
Das FW-Kreditproblem ist einzig und allein der Bankensphäre zuzuordnen, da nahezu alle Banken, vor allem bei Schweizer Franken-Krediten, so vorgegangen sind:
● Die Bank vergibt an den Kunden langfristige Kredite.
● Die Banken beschaffen sich die Frankenbeträge bei SNB oder UBS, wobei das Refinanz ierungsszenario gegenüber den Schweizer Banken nicht abgesichert war, da man sich aus Gründen der „Gewinnoptimierung" nur kurzfristig selbst gebunden hat.
● Die Liquidität wird nun insoferne teuer, als SNB und UBS mangels Vertrauen in die österreichischen Banken Zinsen und Aufschläge verteuert haben (Geldknappheit), wodurch die Banken versuchen, in bestehende Verträge mit den Kunden einzugreifen.
Dies ist der eigentliche Skandal an der Geschichte, weil das FW-Problem deshalb entstanden ist, da es aufgrund der vertraglichen Situation zu Gewinneinbrüchen und zusätzlichen Kosten der heimischen Banken kommt.
Frankenkonvertierungen.
FW-Kreditkunden sehen sich einem großen Druck seitens der Banken ausgesetzt, da viele Institute angesichts der angespannten Marktsituation eine Konvertierung des laufenden Kredites in Euro, eine vorzeitige Kreditrückzahlung, die Leistung von Liquiditätsaufschlägen oder weitere Sicherheiten verlangen.
Fest steht, dass eine einseitige Änderung der vertraglichen Konditionen grundsätzlich nicht zulässig ist - außer eine solche Änderungsbestimmung ist ausdrücklich vereinbart worden. Selbst wenn eine Änderungsmög-lichkeit vereinbart wurde, ist ihre Rechtmäßigkeit (laut Konsumentenschutzbestimmungen) zu hinterfragen.
Es gibt keine Pauschallösungen, jede Finanzierung ist gesondert zu prüfen. Die Banken versuchen nunmehr, das ihnen zuzurechnende Kostenproblem auf den Endkunden abzuwälzen.
Wodicka
Plankenauer