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„Brauchen vergleichbare Kostenstruktur“

„Ohne Strukturreform macht eine Gesundheitsreform kei­nen Sinn“, sagt der nieder­österreichische Landesrat Wolfgang Sobotka. Einer der ersten Ansatzpunkte müsse eine Vereinheitlichung der Ta­rife sein: „Wir brauchen eine vergleichbare Kostenstruktur. Es ist nicht erklärbar, warum eine Rettungsfahrt in Wien mehr kostet als in Nieder­österreich“, so Sobotka.

Eine dem WirtschaftsBlatt exklusiv vorliegende Hoch­rechnung der Pro-Kopf­Ausgaben macht die unter­schiedlichen Kosten deutlich (siehe Grafik). Für Sobotka gibt es dafür aber keine Recht­fertigung. Teils seien diese historisch gewachsen oder gingen auf Gesetze aus den 50er-Jahren zurück. „Dieses Wirrwarr muss auf gleich ge­bracht werden", so Sobotka. Er fordert mehr Transparenz in der Gebarung.

 

Kassenzahl reduzieren

 

Ein weiterer Knackpunkt ist die Vielzahl der Kassen: „Wir brauchen nicht 27 Einzel­kassen, es reichen neun - eine pro Bundesland", sagt Sobotka. Länderkassen sind für ihn deshalb legitim, weil „das operative Geschäft und das Risiko nicht der Bund und nicht die Gemeinde, sondern die Bundesländer tragen", so der niederösterreichische Landesrat weiter. Wichtig sei es, die Verwaltung so dezen­tral als möglich und so zen­tral wie nötig zu gestalten. Re­formvorschläge hat Sobotka auch für den niedergelasse­nen Bereich und die Pflege, die beide „aufgebaut werden müssen". Die Ordinationszei­ten seien zu kurz, weshalb die Ambulanzen überborden würden.

Er schlägt vor, Ärzte bei Ärzten anzustellen und durch diese kleineren wirtschaftli­chen Einheiten zusätzliche Versorgung außerhalb der Krankenhäuser anzubieten. Sobotka verweist bezüglich Hausbetreuung auf ein in­teressantes Modell in Spanien: Dort würden Ärzte und Kran­kenschwestern aus Kranken­häusern Hausbesuche durch­führen. „Dadurch kann schneller reagiert und das­selbe Know-how angewendet werden." Auch gebe es keinen Informationsverlust.

Sobotka spricht sich auch für die Zusammenlegung von Spezialeinheiten aus. „Wir müssen nicht überall alles machen können." Um dies umsetzen zu können, bedür­fe es aber der Hilfe des Ge­setzgebers. Vorgaben, wie zum Beispiel Mindest-Er­reichbarkeitszeiten, könnten nicht so einfach umgestoßen werden.

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