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Für Freiberuflich Selbstständige tickt die Uhr
Vergangene Woche beschäftigen wir uns an dieser Stelle mit den prinzipiellen Vorteilen einer betrieblichen Altersvorsorge. Deren größter war die Möglichkeit, brutto für netto für die Pension anzusparen, also mit Steuervorteilen die Rendite zu hebeln.
Das geht, seit 2003 das BMVG (Betriebliches Mitarbeitervorsorgegesetz) aus der Taufe gehoben wurde. Dann kam der Gesetzgeber drauf, dem BMVG ein „S" in die Mitte zu setzen und schon hatten wir das Betriebliche Mitarbeiterund Selbstständigenvorsorgegesetz. Verpflichtend wurden damit Freie Dienstnehmer, die dem ASVG (etwa freie Journalisten und Fotografen) unterliegen, in eine Mitarbeitervorsorgekasse „gedrängt". Gleiches gilt für Personen, die der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach dem GSVG unterliegen (etwa „klassische" Selbstständige wie Tischler und Frisöre). Freiwillig können gleiches auch Freiberuflich Selbstständige tun (von Ärzten bis zu Notaren), was in etwa 60.000 ÖsterreicherInnen betrifft - aber nur noch bis 31. Dezember!
Was wären die Vorteile?
■ Vorsorgebeiträge sind als Betriebsausgabe absetzbar und verringern somit direkt den Steueraufwand.
■ Die Veranlagung erfolgt KESt-frei.
■ Auf die eingezahlten Beträge besteht eine Kapitalgarantie.
Eingezahlt kann nicht unbegrenzt werden. Gedeckelt sind die Beiträge in Vorsorgekassen mit 1,53 Prozent der jeweiligen Bemessungsgrundlage (maximal 70,15 € pro Monat). Branchenexperten wie VBV-Chef Heinz Behacker rechnen damit, dass im Laufe eines Berufslebens (45 Jahre) derart etwa acht bis zehn Prozent des letzten Aktivbezugs als Zusatzpension angespart werden. Die Pensionszahlungen sind übrigens wieder steuerfrei. Sollte sich der Berechtigte das Kapital nicht als Rente auszahlen lassen, sondern auf einmal, gibt es eine „Strafsteuer" von 6,0 Prozent.
Interessant zu wissen ist bei Vorsorgekassen übrigens auch, dass die Gelder durch die staatliche Einlagensicherung geschützt sind, was bei Pensionskassen nicht so ist. Weiterer Vorteil gegenüber einer Pensionskasse: Die Ansprüche sind vererbbar, sollte der Einzahler das Pensionsalter nicht erleben.
Fehlt nur noch die Wahl der richtigen Vorsorgekasse. Performance ist für viele wahrscheinlich das Hauptargument. Doch Ihre Kasse sollte auch regelmäßiges Reporting bieten. Interessant sind auch die Kooperationspartner, über die man bei der Verrentung vielleicht Spesen spart. (gill)