Versicherungsagentur Kurt Macek GmbH
Parmuntweg 12, A-6820 Frastanz
Tel. 05522 / 54 54 1 Fax 05522 / 54 54 110
office(at)agentur-macek.at

Für Freiberuflich Selbstständige tickt die Uhr

Vergangene Woche beschäf­tigen wir uns an dieser Stelle mit den prinzipiellen Vortei­len einer betrieblichen Alters­vorsorge. Deren größter war die Möglichkeit, brutto für netto für die Pension anzu­sparen, also mit Steuervortei­len die Rendite zu hebeln.

Das geht, seit 2003 das BMVG (Betriebliches Mitarbeiter­vorsorgegesetz) aus der Tau­fe gehoben wurde. Dann kam der Gesetzgeber drauf, dem BMVG ein „S" in die Mitte zu setzen und schon hatten wir das Betriebliche Mitarbeiter­und Selbstständigenvorsorge­gesetz. Verpflichtend wurden damit Freie Dienstnehmer, die dem ASVG (etwa freie Jour­nalisten und Fotografen) un­terliegen, in eine Mitarbeiter­vorsorgekasse „gedrängt". Gleiches gilt für Personen, die der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach dem GSVG unterliegen (etwa „klassische" Selbstständige wie Tischler und Frisöre). Freiwillig können gleiches auch Freiberuflich Selbst­ständige tun (von Ärzten bis zu Notaren), was in etwa 60.000 ÖsterreicherInnen be­trifft - aber nur noch bis 31. Dezember!
Was wären die Vorteile?
■ Vorsorgebeiträge sind als Betriebsausgabe absetzbar und verringern somit direkt den Steueraufwand.
■ Die Veranlagung erfolgt KESt-frei.
■ Auf die eingezahlten Beträge besteht eine Kapitalgarantie.
Eingezahlt kann nicht un­begrenzt werden. Gedeckelt sind die Beiträge in Vorsorge­kassen mit 1,53 Prozent der je­weiligen Bemessungsgrund­lage (maximal 70,15 € pro Mo­nat). Branchenexperten wie VBV-Chef Heinz Behacker rechnen damit, dass im Laufe eines Berufslebens (45 Jahre) derart etwa acht bis zehn Pro­zent des letzten Aktivbezugs als Zusatzpension angespart werden. Die Pensionszahlun­gen sind übrigens wieder steu­erfrei. Sollte sich der Berech­tigte das Kapital nicht als Ren­te auszahlen lassen, sondern auf einmal, gibt es eine „Straf­steuer" von 6,0 Prozent.
Interessant zu wissen ist bei Vorsorgekassen übrigens auch, dass die Gelder durch die staatliche Einlagensiche­rung geschützt sind, was bei Pensionskassen nicht so ist. Weiterer Vorteil gegenüber einer Pensionskasse: Die Ansprüche sind vererbbar, sollte der Einzahler das Pen­sionsalter nicht erleben.
Fehlt nur noch die Wahl der richtigen Vorsorgekasse. Performance ist für viele wahrscheinlich das Hauptar­gument. Doch Ihre Kasse sollte auch regelmäßiges Re­porting bieten. Interessant sind auch die Kooperations­partner, über die man bei der Verrentung vielleicht Spesen spart. (gill)

Downloads

Artikel als PDF
Versicherungsagentur Kurt Macek GmbH