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Mehrertrag dank §3 Abs. 1 Z 15 Einkommensteuergesetz
Auch Kleinvieh macht Mist – sogar ordentlichen
Weihnachten ist Vergangenheit, die Ausgaben für Geschenke sind aber noch in der Gegenwart zu spüren. Bleibt da noch genug Kleingeld, um etwas für die Zukunftssicherung zu machen? Ja! - und es kostet weniger als gedacht. Zur Anwendung kommen §3 des Einkommensteuergesetzes sowie §49 des ASVG. Konkret werden hier vom Arbeitgeber unterstützte Maßnahmen der Zukunftssicherung (möglich sind Kranken-, Unfall-, Erlebens- bzw. Ablebensversicherungen sowie natürlich Pensionskassenlösungen) für seine Arbeitnehmer bis zu 300 € pro Jahr sowohl von der Einkommensteuer wie auch der Sozialversicherungspflicht ausgenommen.
Die Vorteile einer derartigen Zuwendung für den Mitarbeiter zahlen sich auf beiden Seiten aus: Wir simplifizieren und rechnen nur mit einer Gehaltserhöhung von 100 €: Im Schnitt kostet diese den Arbeitgeber 131,4 €, beim Arbeitnehmer kommen dann 54,5 € an. Verwendet der Arbeitnehmer seine 54,5 € für seine private Altersvorsorge und bekommt dafür den aktuellen Garantiezinssatz von Lebensversicherungen von 2,25 Prozent, gibt's nach zehn Jahren 687€. Werden die 100 jedoch gleich über die betriebliche Altersvorsorge veranlagt, gibt's am Schluss bereits 1260 € - 83 Prozent mehr als in der privaten Ansparvariante (ohne dafür auch nur einen Cent weniger für die täglichen Ausgaben zu haben). Und der Arbeitgeber ist auch glücklich, sparte er sich doch 314 € an Lohnnebenkosten. Bei den 314 € bleibt es aber nicht, denn die 100 € pro Jahr können auch noch als Betriebsausgabe abgesetzt werden und verringern dadurch die Steuerlast des Unternehmens.
Asset Mitarbeiter
Unternehmen sollten die Betriebliche Altersvorsorge aber nicht nur als Gelegenheit sehen, Ausgaben bzw. Steuern zu sparen, sondern auch als ein Mittel der MitarbeiterMotivation bzw. -Bindung. Dank der aktuellen Finanzkrise und den darauf folgenden steigenden Arbeitslosenzahlen rückt das Thema Facharbeitskräftemangel derzeit zwar wahrscheinlich in den Hintergrund strategischer Unternehmensüberlegungen. Aber so wie jede Krise irgendwann ihr Ende hat, wird auch das zugedeckte Problem wieder ans Tageslicht treten - das Alterspyramide heißt. Dafür hat die Statistik Austria einen Blick in die Zukunft geworfen: Bis zum Jahr 2031 schrumpft die Zahl der erwerbstätigen Bevölkerung (der 20- bis 65Jährigen) von 5,0 auf 4,8 Millionen; Mitarbeiter werden somit mehr und mehr zur Mangelware, die es entsprechend zu umgarnen gilt, auf dass die besten Köpfe im Unternehmen bleiben - mit dem Angebot einer Betrieblichen Altersvorsorge ist jedenfalls ein Schritt in diese Richtung getan.
Die Lücke klafft
Denn das Thema Pensionslücke wurde durch die Finanzkrise sicher nicht kleiner, sondern durchaus größer. Dazu wieder ein Blick auf die Alterspyramide: Bis 2031 steigt laut Statistik Austria die Zahl der Österreicher, die 65 Jahre oder älter sind, von 1,2 auf 2,1 Millionen. Es ist damit unwahrscheinlich, dass die sinkende Zahl an Erwerbstätigen auch nur annäherungsweise die aktuellen Leistungen für eine steigende Zahl an Pensionsbeziehern weiter wird leisten können.