Versicherungsagentur Kurt Macek GmbH
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Mehrertrag dank §3 Abs. 1 Z 15 Einkommensteuergesetz

Auch Kleinvieh macht Mist – sogar ordentlichen

Weihnachten ist Vergangen­heit, die Ausgaben für Ge­schenke sind aber noch in der Gegenwart zu spüren. Bleibt da noch genug Kleingeld, um etwas für die Zukunftssiche­rung zu machen? Ja! - und es kostet weniger als gedacht. Zur Anwendung kommen §3 des Einkommensteuergeset­zes sowie §49 des ASVG. Kon­kret werden hier vom Arbeit­geber unterstützte Maßnah­men der Zukunftssicherung (möglich sind Kranken-, Un­fall-, Erlebens- bzw. Able­bensversicherungen sowie na­türlich Pensionskassenlösun­gen) für seine Arbeitnehmer bis zu 300 € pro Jahr sowohl von der Einkommensteuer wie auch der Sozialversiche­rungspflicht ausgenommen.
Die Vorteile einer derarti­gen Zuwendung für den Mit­arbeiter zahlen sich auf bei­den Seiten aus: Wir simplifi­zieren und rechnen nur mit einer Gehaltserhöhung von 100 €: Im Schnitt kostet diese den Arbeitgeber 131,4 €, beim Arbeitnehmer kommen dann 54,5 € an. Verwendet der Ar­beitnehmer seine 54,5 € für seine private Altersvorsorge und bekommt dafür den ak­tuellen Garantiezinssatz von Lebensversicherungen von 2,25 Prozent, gibt's nach zehn Jahren 687€. Werden die 100 jedoch gleich über die be­triebliche Altersvorsorge ver­anlagt, gibt's am Schluss be­reits 1260 € - 83 Prozent mehr als in der privaten Anspar­variante (ohne dafür auch nur einen Cent weniger für die täglichen Ausgaben zu ha­ben). Und der Arbeitgeber ist auch glücklich, sparte er sich doch 314 € an Lohnneben­kosten. Bei den 314 € bleibt es aber nicht, denn die 100 € pro Jahr können auch noch als Betriebsausgabe abgesetzt werden und verringern da­durch die Steuerlast des Un­ternehmens.

Asset Mitarbeiter

Unternehmen sollten die Be­triebliche Altersvorsorge aber nicht nur als Gelegenheit se­hen, Ausgaben bzw. Steuern zu sparen, sondern auch als ein Mittel der Mitarbeiter­Motivation bzw. -Bindung. Dank der aktuellen Finanz­krise und den darauf folgen­den steigenden Arbeitslosen­zahlen rückt das Thema Fach­arbeitskräftemangel derzeit zwar wahrscheinlich in den Hintergrund strategischer Unternehmensüberlegungen. Aber so wie jede Krise irgend­wann ihr Ende hat, wird auch das zugedeckte Problem wie­der ans Tageslicht treten - das Alterspyramide heißt. Dafür hat die Statistik Austria einen Blick in die Zukunft geworfen: Bis zum Jahr 2031 schrumpft die Zahl der erwerbstätigen Bevölkerung (der 20- bis 65­Jährigen) von 5,0 auf 4,8 Mil­lionen; Mitarbeiter werden so­mit mehr und mehr zur Man­gelware, die es entsprechend zu umgarnen gilt, auf dass die besten Köpfe im Unterneh­men bleiben - mit dem Ange­bot einer Betrieblichen Al­tersvorsorge ist jedenfalls ein Schritt in diese Richtung getan.

Die Lücke klafft

Denn das Thema Pensionslü­cke wurde durch die Finanz­krise sicher nicht kleiner, son­dern durchaus größer. Dazu wieder ein Blick auf die Al­terspyramide: Bis 2031 steigt laut Statistik Austria die Zahl der Österreicher, die 65 Jahre oder älter sind, von 1,2 auf 2,1 Millionen. Es ist damit un­wahrscheinlich, dass die sin­kende Zahl an Erwerbstätigen auch nur annäherungsweise die aktuellen Leistungen für eine steigende Zahl an Pensi­onsbeziehern weiter wird leisten können.

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