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Auch Manager bekommen eine Betriebspension
„Für wesentlich beteiligte Geschäftsführer ist die Firmenpensionszusage die einzig mögliche betriebliche Altersvorsorge“, sagt Christian Lückl, Leiter der Betrieblichen Vorsorge der s Versicherung.
„Aber auch für leitende Angestellte eignet sich diese Vorsorgeform ganz besonders“, ergänzt Lückl. Eine Pensionszusage ist ein bei Unternehmen immer beliebter werdendes Instrument, um wichtige Mitarbeiter zu binden. Gleichzeitig kann der Arbeitgeber Steuervorteile lukrieren und Lohnsteuerabgaben sparen. Der Steuervorteil darf aber nie das Hauptmotiv sein, sagt Peter Reinbacher von Provido Consulting: „Denn was, wenn das Unternehmen einmal keinen Gewinn macht?“ Stellt sich die Frage, was ist die Firmenpensionszusage überhaupt? Ein Unternehmen verspricht (erfolgt schriftlich, ist rechtsverbindlich und unwiderruflich) einem Mitarbeiter eine Firmenpension ab seiner Pensionierung. Neben der Pensionszusage kann auch das Recht auf Berufsunfähigkeitssowie Hinterbliebenen-Pen- sion enthalten sein. Bei 100 ist Schluss Die Zusage kann sich auf bis zu 80 Prozent des Letztbezugs belaufen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Summe aus Firmenpension plus eventueller staatlicher Pension 100 Prozent des letzten Aktivbezugs nicht übersteigen darf (dann besteht die Gefahr, dass die Behörden eine verdeckte Gewinnausschüttung wittern). Einen Tipp hat Lückl noch für den künftigen Pensionsbezieher: „Unbedingt im Vertrag festhalten, dass das zugesagte Pensionskapital auch auf einmal ausbezahlt werden kann“, den er ergänzt mit: „Es muss geregelt sein, welche Ansprüche der Begünstigte bei einem eventuellen vorzeitigen Ausscheiden aus der Firma hat.“ Denn schlimmstenfalls verliert der Begünstigte alle Ansprüche. Wichtig ist auch, dass die für die Pensionsauszahlungen notwendigen angeschafften Wertpapiere oder die Rückdeckungsversicherung zugunsten des Mitarbeiters verpfändet sind (für den Fall des Konkurses). Die Pensionszusage kann beitragsorientiert oder leistungsorientiert gestaltet sein. Das heißt, es wird entweder eine bestimmte Höhe der künftigen Pensionsleistung vereinbart (leistungsorientiert) oder es wird ein Beitrag definiert, der vom Unternehmen etwa in eine Lebensversicherung einbezahlt wird (beitragsorientiert). Finanzierungslücken können für das Unternehmen nur bei der leistungsorientierten Variante auftauchen, die beitragsorientierte hat also in Zeiten schwacher Börsen durchaus ihre Vorteile. Über eine Rückdeckungsversicherung kann das Problem der leistungsorientierten Variante insofern umgangen werden, als nur mit dem derzeitigen Garantiezins von 2,25 Prozent gerechnet werden könnte. Doch was sind die Vorteile einer Pensionszusage? Beim Arbeitgeber fallen auf die Beiträge keine Lohnnebenkosten sowie Sozialversicherungsbeiträge an; die Prämien bzw. Einzahlungen sind als Betriebsausgabe steuermindernd. Auch beim Arbeitgeber fallen in der Ansparphase keine Steuer- sowie Sozialversicherungsbeiträge an (es wird brutto für netto angespart). Die Versteuerung erfolgt erst in der Auszahlungsphase, in der zumeist eine niedrigere Steuerprogressions- Stufe greift.