Versicherungsagentur Kurt Macek GmbH
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Auch Manager bekommen eine Betriebspension

„Für wesentlich beteiligte Ge­schäftsführer ist die Firmen­pensionszusage die einzig mögliche betriebliche Alters­vorsorge“, sagt Christian Lückl, Leiter der Betrieblichen Vor­sorge der s Versicherung.

„Aber auch für leitende Ange­stellte eignet sich diese Vor­sorgeform ganz besonders“, er­gänzt Lückl. Eine Pensionszusage ist ein bei Unternehmen immer be­liebter werdendes Instrument, um wichtige Mitarbeiter zu binden. Gleichzeitig kann der Arbeitgeber Steuervorteile lukrieren und Lohnsteuerab­gaben sparen. Der Steuervor­teil darf aber nie das Haupt­motiv sein, sagt Peter Reinba­cher von Provido Consulting: „Denn was, wenn das Unter­nehmen einmal keinen Ge­winn macht?“ Stellt sich die Frage, was ist die Firmenpen­sionszusage überhaupt? Ein Unternehmen verspricht (erfolgt schriftlich, ist rechts­verbindlich und unwiderruf­lich) einem Mitarbeiter eine Firmenpension ab seiner Pen­sionierung. Neben der Pen­sionszusage kann auch das Recht auf Berufsunfähigkeits­sowie Hinterbliebenen-Pen- sion enthalten sein. Bei 100 ist Schluss Die Zusage kann sich auf bis zu 80 Prozent des Letztbezugs belaufen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Summe aus Firmenpension plus eventuel­ler staatlicher Pension 100 Prozent des letzten Aktivbe­zugs nicht übersteigen darf (dann besteht die Gefahr, dass die Behörden eine verdeckte Gewinnausschüttung wittern). Einen Tipp hat Lückl noch für den künftigen Pensionsbezie­her: „Unbedingt im Vertrag festhalten, dass das zugesagte Pensionskapital auch auf ein­mal ausbezahlt werden kann“, den er ergänzt mit: „Es muss geregelt sein, welche Ansprü­che der Begünstigte bei einem eventuellen vorzeitigen Aus­scheiden aus der Firma hat.“ Denn schlimmstenfalls verliert der Begünstigte alle Ansprü­che. Wichtig ist auch, dass die für die Pensionsauszahlungen notwendigen angeschafften Wertpapiere oder die Rück­deckungsversicherung zu­gunsten des Mitarbeiters ver­pfändet sind (für den Fall des Konkurses). Die Pensionszusage kann beitragsorientiert oder leis­tungsorientiert gestaltet sein. Das heißt, es wird entweder eine bestimmte Höhe der künftigen Pensionsleistung vereinbart (leistungsorientiert) oder es wird ein Beitrag defi­niert, der vom Unternehmen etwa in eine Lebensversiche­rung einbezahlt wird (bei­tragsorientiert). Finanzie­rungslücken können für das Unternehmen nur bei der leis­tungsorientierten Variante auf­tauchen, die beitragsorien­tierte hat also in Zeiten schwa­cher Börsen durchaus ihre Vorteile. Über eine Rückde­ckungsversicherung kann das Problem der leistungsorien­tierten Variante insofern um­gangen werden, als nur mit dem derzeitigen Garantiezins von 2,25 Prozent gerechnet werden könnte. Doch was sind die Vorteile einer Pensionszusage? Beim Arbeitgeber fallen auf die Beiträge keine Lohnne­benkosten sowie Sozialversi­cherungsbeiträge an; die Prä­mien bzw. Einzahlungen sind als Betriebsausgabe steuer­mindernd. Auch beim Arbeitgeber fal­len in der Ansparphase keine Steuer- sowie Sozialversiche­rungsbeiträge an (es wird brut­to für netto angespart). Die Versteuerung erfolgt erst in der Auszahlungsphase, in der zu­meist eine niedrigere Steuer­progressions- Stufe greift.

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