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Zusatzpensionen: Schäden größer als angenommen

Die herben Verluste bei den Pensionskassen haben die Wiener Arbeiterkammer auf den Plan gerufen. Die Vollversammlung verlangt eine rückwirkende Mindestertragsgarantie.

Die 19 heimischen Pensionskassen mussten im Vorjahr ein durchschnittliches Minus von 13,1 Prozent bei den Erträgen hinnehmen.

Fritz Janda, der Geschäftsführer des Fachverbandes der Pensionskassen, erklärte dazu, der drastische Rückgang im vergangenen Jahr in Österreich sei „bitter", aber glimpflicher ausgefallen als anderswo. So hätten die irischen Pensionskassen ein Minus von 34,8 Prozent und der Leitfonds des schwedischen Pensionssystems minus 36,2 Prozent zu verzeichnen. (VersicherungsJournal 26.1.2009).

Kürzungen viel höher als Verluste

Die Wiener Arbeiterkammer verweist jetzt allerdings darauf, dass der Schaden für die Pensionsbezieher viel größer ist als bisher angenommen: „Das Minus von 13 Prozent bei den Pensionskassen sagt noch nicht alles aus. Für die meisten Bezieher gehen die Pensionskürzungen weit über diesem Wert hinaus!"

Die Gründe dafür: Bei der Pensionsberechnung sind wegen der Umstellung von Sterbetafeln zusätzlich versicherungsmathematische Abschläge zu machen und der vorweg bei der Pensionsberechnung veranschlagte Rechnungszins abzuziehen.

Die Sünden der Vergangenheit

Die Arbeiterkammer spricht von Pensionskürzungen von bis zu minus 25 Prozent und lässt die Finanzkrise als alleinige Ursache dafür nicht gelten. Verantwortlich für die dramatischen Einbußen seien wiederholte Rechtsänderungen, die immer riskantere Veranlagungsstrategien zuließen, sowie die praktische Abschaffung der Mindestverzinsungsgarantie. Dazu seien den Pensionskassen viel zu hohe Rechnungszinsen genehmigt worden.

Drastische Reformschritte gefordert

Als Konsequenz aus der Entwicklung fordert die Wiener Arbeiterkammer einschneidende Schritte. Dazu zählen:

Eine Erhöhung der Eigenkapitalausstattung und die rückwirkende Erfüllung einer Mindestertragsgarantie, die verbessert werden soll. Um die höhere Quote zu ermöglichen, kann der Staat den Pensionskassen wie den Banken mit Partizipationskapital oder Beteiligungen mit Stimmrecht helfen.

Mehr Wettbewerb. Ein kollektiver bzw. individueller Wechsel in eine andere Pensionskasse oder betriebliche Kollektivversicherung soll nicht durch hohe ökonomische Kosten behindert werden. Deshalb soll durch Gesetz geregelt werden, dass bei einem Wechsel 100 Prozent der Deckungs-, Schwankungs-, und Auszahlungskostenrückstellung übertragen werden müssen. Als Alternative für höhere Pensionen sollte neben den Pensionskassen und betrieblichen Kollektivversicherungen auch die Höherversicherung im Rahmen der Sozialversicherung ermöglicht werden. Es soll auch einmal die Möglichkeit geben, steuerneutral in die Höherversicherung zu wechseln.

Mehr Transparenz bei der Veranlagung. Das erfolgt durch Offenlegung aller Kosten in den Fonds, Subfonds und der Depotgebühren, eine Begründung der Auswahl der jeweiligen Produkte sowie die Veröffentlichung der Veranlagungsergebnisse.

Bestehende Systemmängel beheben. Auch in alten Zusagen sollen realistische Rechnungszinsen gelten, die hohen Rechnungszinsen sollen gesenkt werden. Dort wo es zu Übertragungen mit hohen Rechnungszinsen gekommen ist, könnte die Senkung der Pension steuerlich abgefedert werden. Ein steuerliches Entgegenkommen sollte es aber nur geben, wenn der Arbeitgeber auch einen Teil der Kosten übernimmt.

Dr. Kurt Markaritzer

Quelle: VersicherungsJournal vom 03.04.09 

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